Liebe Freund*innen,
hiermit laden wir Dich herzlich ein zur Kreismitgliederversammlung (KMV) am Dienstag, 1. April, 18.30 Uhr (Einlass ab 18 Uhr). Es werden sich die bereits bekannten Kandidierenden zur Landtagswahl 2026 vorstellen sowie die Delegierten zur Landeswahlversammlung am 24. und 25. Mai 2025 im Congress Centrum in Heidenheim.
Ort: IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Vorläufige Tagesordnung:
0. Formalia
1. Vorstellung der Kandidierenden zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
1.1 Direktkandidatin Gudula Achterberg, Wahlkreis Heilbronn
1.2. Ersatzkandidat Holger Kimmerle, Wahlkreis Heilbronn
1.3. Direktkandidatin Erwin Köhler, Wahlkreis Eppingen
1.4 Ersatzkandidatin Regina Jürgens, Wahlkreis Eppingen
2. Wahl der Delegierten zur Landeswahlversammlung am 24. und 25. Mai 2025 in Heidenheim
3. Anträge
4. Sonstiges
Bitte erscheine pünktlich und denke an deinen Personalausweis für die Einlasskontrolle.
Die Anfahrt mit dem ÖPNV wird empfohlen. Wer Unterstützung bei der Anfahrt benötigt, kann sich gern unter mail@gruene-heilbronn.de in der Kreisgeschäftsstelle melden.
Bitte nutzt zur Einreichung von Anträgen und Bewerbungen das Antragsgrün unter
Die Einreichungsfrist für Anträge endet am Mittwoch, 26. März, 23:59 Uhr. Bewerbungen über das Antragsgrün sind bis 1. April, 12 Uhr möglich. Danach ist eine Bewerbung während der Veranstaltung bis zur Schließung der Bewerber*innenliste möglich. In diesem Fall kann die Bewerbung auch in Abwesenheit erfolgen, sofern sie in schriftlicher Form vorliegt und durch eine dritte Person verlesen wird.
Wer kann sich als Delegierte*r bewerben?
Wählbar sind dabei sowohl die Mitglieder des Kreisverbands mit abweichendem Wohnort als auch Mitglieder, die ihren Wohnort im Gebiet des Kreisverbands haben, aber in einer anderen Gliederung als Mitglied gemeldet sind. Betroffene Personen können sich also aussuchen, für welchen Kreisverband sie sich zur Landeswahlversammlung wählen lassen wollen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle grünen Mitglieder mit Wohnort im Gebiet des Kreisverbands, unabhängig welcher Parteigliederung sie angehören, die am Tag der Delegiertenwahl die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl haben (16 Jahre alt, deutsch Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz im Gebiet des Kreisverbands, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen).
Hinweis zur Antragsstellung gemäß Satzung des Kreisverbands:
§8 Durchführung von Wahlen und Abstimmungen im Kreisverband
1. Anträge auf Beschlüsse an die Kreismitgliederversammlung können vom Kreisvorstand, Ortsmitgliederversammlungen, von jedem Mitglied einzeln oder von mehreren Mitgliedern zusammengestellt werden. Anträge müssen dem Kreisvorstand mindestens fünf Tage vor der Kreismitgliederversammlung in Textform zugegangen sein. Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Davon abweichend bedürfen Änderungen der Satzung einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und einer Ankündigung in der Tagesordnung.
Im Auftrag des Kreisvorstands
Quinn