Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung September |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Jürgen Winkler, Jürgen Sauer |
Beschlossen am: | 25.09.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Diskussion Stand Notfallversorgung Brackenheim
Beschlusstext
Resolution KV HN Bündnis 90 / die Grünen
Der KV HN Bündnis 90 /die Grünen fordert den Landesvorstand, die Landesregierung
und das Sozialministerium hiermit auf, die KVBW im Rahmen der bestehenden
Rechtsaufsicht anzuweisen den Abschluss des neuen Gesetzgebungsverfahren mit der
Einarbeitung der Koalitionsvereinbarungen abzuwarten und dessen Möglichkeiten
für den ländlichen Raum zu evaluieren, die Schließungen der Notfallpraxen
umgehend einzustellen, um mit den betroffenen Kommunen Alternativen zu
erarbeiten und einvernehmliche Lösungen im Sinne der gesamten Bevölkerung zu
suchen!
Notfallpraxen in Baden-Württemberg, „Reform“ der KVBW mit einem umfassenden
Schließungskonzept
Der Notdienst soll sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten auch außerhalb
der regulären Praxiszeiten (sog. „sprechstundenfreie Zeiten“) medizinisch
versorgt werden, wenn eine zeitnahe ambulante vertragsärztliche Behandlung
indiziert ist.
Dies gelingt in BW mit den jetzt existieren Notfallpraxen bereits nur
unvollständig, da die KVBW die Öffnungszeiten der Notfallpraxen sukzessive
eingeschränkt hat , die sie jetzt per „New Speak“ in „Allgemeinärztliche
Vertretungspraxen“ umbenennt.
Seit September 2024 wurde die vertraulich kommunizierte „Reform“ öffentlich.
In Brackenheim hatten sich mehrere Bürger spontan zu einer überparteilichen
Online - Petition entschlossen.
In einer Gruppe, die sich spontan überparteilich gegründet hat wurde diese
Petition im Zabergäu intensiv beworben. Es konnten in kurzer Zeit über 10 000
Petenten geworben werden. Die Petition wurde in Stuttgart direkt dem
Petitionsausschussvorsitzenden übergeben. Im Landtag wurde die Initiative von
den Fraktionen und einzelnen Fraktionsvorsitzenden als große Unterstützung
begrüßt, darum gebeten weiter am Ball zu bleiben.
Zuvor hatte bereits vor dem Sitz der KVBW eine Demonstration mit
Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen in Stuttgart
stattgefunden. Dabei waren die Aussagen der Verwaltungschefs klar, die von einer
Zerschlagung funktionierender Strukturen sprachen. Und von einer
unabgesprochenen Vorgehensweise der KVBW.
Die Petition wurde zwischenzeitlich vom Petitionsausschuss in Stuttgart leider
mit 12:8 Stimmen abgelehnt, aber mit einer bemerkenswerten Anzahl von
Gegenstimmen!
Am 03. März sind die Eilanträge und Klagen von 13 Kommunen beim Sozialgericht
eingegangen und angenommen worden. Die einstweilige Verfügung wurde vom
Sozialgericht in Stuttgart vorläufig abgelehnt und auf eine Hauptverhandlung
verwiesen! . Inzwischen gehen 15 Kommunen ins Hauptsacheverfahren, das ist ein
Statement.
Dass durch die Schließungen zusätzliche Belastungen in den schon häufig am Limit
arbeitenden Notaufnahmen der Kliniken registriert werden, und der Rettungsdienst
gleichermaßen zusätzlich belastet ist, berichten leitende Ärzte der Notaufnahme
und die Rettungsdienste. Im Sozialausschuss des Landtages hatte die stv. KV-
Vorsitzende betont, dass die Player durch die „Reform“ nicht zusätzlich belastet
werden.
Im Land wurde die politische Ausstrahlung der Handlungen der KVBW durch Sozial-
und Gesundheitsminister Lucha völlig unterschätzt.
Das Thema wird auch im Landtagswahlkampf eine bedeutende Rolle spielen. Wir
sollten weiterhin informierend aktiv sein, nochmals zusätzlich aktiv werden,
wenn Frau Dr. Reinhardt und Manne Lucha ins Zabergäu kommen werden, was trotz
verbindlichen Zusagen bisher noch nicht fest ist!
Die von der KV angebotenen Alternativen und Ersatzlösungen (zentrale
Telefonnummer, Telemedizin, Fahrdienste, usw.) sind noch nicht einsatzfähig und
werden sicherlich vorerst auch nicht so funktionieren, dass sie entlasten
können. Das telemedizinische Angebot der KVBW schließt bereits um
23.00 Uhr, das ist unbefriedigend. Statistisch betrachtet, können knapp 20 000
Menschen des Stadt- und Landkreises das Angebot nicht nutzen, weil sie
„Offliner“ sind. Die SLK HN hat eindeutig erklärt, dass sie nicht über die
räumlichen und personellen Kapazitäten verfügt, die jährlichen 6000 – 8000
Patienten aus Brackenheim aufzufangen. Irgendwelche Maßnahmen zur Lösung der
Situation sind bisher von der SLK her nicht erfolgt.
Die Anregungen an die SLK zur Gründung eines MVZ als Randzeitenpraxis von 17 bis
21/22 Uhr und Samstags, wurden bisher nicht aufgegriffen.
Insgesamt sehen wir hier auch das Sozialministerium in der Pflicht, beratend und
begleitend tätig zu werden und auf Umsetzung der Minimalzusagen zu drängen!
Dieses Vorgehen und die Schließung der Notfallpraxis ist ein schwerer Schlag für
die Region und den gesamten ländlichen Raum. Dadurch wird nur die AFD gestärkt,
sondern es werden auch unsere eigenen Wahlchancen 2026 gemindert!
Der KV HN Bündnis 90 /die Grünen fordert deshalb den Landesvorstand, die
Landesregierung und das Sozialministerium hiermit auf, die KVBW im Rahmen der
bestehenden Rechtsaufsicht anzuweisen den Abschluss des neuen
Gesetzgebungsverfahren mit der Einarbeitung der Koalitionsvereinbarungen
abzuwarten und dessen Möglichkeiten für den ländlichen Raum zu evaluieren,die
Schließungen der Notfallpraxen umgehend einzustellen, um mit den betroffenen
Kommunen Alternativen zu erarbeiten und einvernehmliche Lösungen im Sinne der
gesamten Bevölkerung zu suchen!