Der Kreisverband Heilbronn möge beschließen:
In § 6 der Satzung wird der Satz "Vorliegende Anträge sind den Mitgliedern in gleicher Form zur Verfügung zu stellen." ersatzlos gestrichen.
Neue Fassung:
6. Die Einladung ist spätestens 14 Tage vor der Versammlung in Textform unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung zu versenden. Die Einladung gilt als zugegangen, wenn die E-Mail-Adresse oder Anschrift verwendet wurde, welche das Mitglied der Partei bekannt gegeben hat.
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